Wer seine Angehörigen im Trauerfall entlasten möchte, ihnen schwierige Entscheidungen abnehmen möchte aber auch selbst festlegen möchte wo und wie die eigene Beisetzung stattfinden soll, kann dies im Rahmen einer Bestattungsvorsorge schon zu Lebzeiten regeln.
Hier finden sie eine Bestattungsverfügung mit allen notwendigen Angaben und Wünschen zu Ihrer Bestattung zum Download sowie eine Willensbekundung zur Feuerbestattung, die bei einer Einäscherung schriftlich vorliegen muss.
Plant man zusammen mit dem Bestatter seine Bestattungsvorsorge sollte man folgende Überlegung hier mit einbeziehen:
Beim Renten- und Sozialamt der Stadt Sulzbach-Rosenberg (Tel.: 09661-510149) sind hierzu Infomappen zu Patienten- und Vorsorgevollmacht erhältlich. Oder informieren
sie sich weiter auf der Seite des Bundesministeriums über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung stellen sie sicher, dass Sie eine würdevolle Bestattung nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen bekommen und entlasten zugleich finanziell Ihre Angehörigen im Trauerfall.
Möchte man sich nicht auf andere verlassen müssen oder hat man die Befürchtung, dass im Pflegefall alle Ersparnisse
aufgebraucht werden ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sinnvoll. Die eingezahlte Summe ist als Sondervermögen vor dem Zugriff des Sozialamts im Pflegefall
geschützt.